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Die Rotkreuzgemeinschaft des Erwachsenenverbandes im Ortsverein Letmathe e.V.

1. Definition

Gemeinschaften (auch Rotkreuzgemeinschaften genannt) sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern des Deutschen Roten Kreuzes, die Aufgaben gemäß der DRK-Satzung bearbeiten. Sie geben sich über alle Verbandsstufen des DRK einheitliche Regelungen und eigene Leitungen. Die Arbeit in einer Gemeinschaft setzt besondere Kenntnisse auf dem jeweiligen Arbeitsgebiet voraus. Eine weitere Spezialisierung, z. B. in Fachdienste, ist möglich.

2. Selbstverständnis

In den Gemeinschaften des Deutschen Roten Kreuzes wirken Menschen ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung ehrenamtlich an der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mit.

Die in den Gemeinschaften Tätigen achten und bekennen sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung: Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit, Freiwilligkeit, Einheit und Universalität und verbreiten das humanitäre Völkerrecht.

Das Deutsche Rote Kreuz ist als Nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland zugleich Nationale Hilfsgesellschaft und Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege. Dies spiegelt sich in der Aufgabenwahrnehmung der Rotkreuzgemeinschaften wieder.

3. Ehrenamtliche Tätigkeit

Die ehrenamtliche Tätigkeit wird in Gemeinschaften, in Arbeitskreisen und in anderen Formen geleistet, um möglichst vielen Menschen die Mitarbeit im DRK zu ermöglichen. Ehrenamtliche im DRK sind Menschen, die über ihre gesellschaftlichen und beruflichen Verpflichtungen hinaus Zeit, Wissen und Können freiwillig und unentgeltlich für humanitäre und soziale Zwecke und Dienstleistungen in der Überzeugung einbringen, dass ihre Arbeit dem Gemeinwohl und ihrer eigenen Bestätigung dient.

4. Mitgliedschaft

Die auf Dauer angelegte Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft ist an eine Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz gebunden. Die Mitgliedschaft im DRK regeln die Satzungen der Mitgliedsverbände.